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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 14/2025
Amtlicher Teil
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Grabmalprüfungen werden im Mai durchgeführt

Standfestigkeit wird kontrolliert

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht hat die Stadt Bingen als Friedhofsträger die Aufgabe, alle Grabmale auf deren Standfestigkeit zu überprüfen, um etwaigen Unfallgefahren für die Friedhofsbesucher wirksam begegnen zu können.

Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben unter anderem vor, dass einmal jährlich die Standsicherheit der Grabmale zu überprüfen ist.

Die Prüfungen auf den Friedhöfen der Stadt Bingen sind ab dem 17. Mai vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Prüfer der Firma Grabstein Inspektor GmbH aus Dichtelbach durchgeführt.

Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale einem Druck von 300 N standhalten.