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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 16/2026
Amtlicher Teil
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Vergabe der Plätze anlässlich des Rochusfestes

Die Vergabe der Plätze anlässlich des Rochusfestes 2026 und 2027 findet in Form eines Bieterverfahrens statt.

Auch hier gilt, dass vorzugsweise Wein- und Bierstände nur an ortsansässige konzessionierte Wirte, Imbissstände nur an ortsansässige Metzgereibetriebe, Fischstände nur an ortsansässige Fischwarengeschäfte und sonstige Plätze nur an ortsansässige Personen in Bingen und den Stadtteilen vergeben werden.

Außer den Platzgeldern ist zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer zu entrichten. Das Platzgeld sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer für das Rochusfest 2026 und 2027 sind sofort nach Rechnungsstellung zahlbar.

Ihr Gebot schicken Sie bitte im verschlossenen Umschlag oder per E-Mail bis 24.04.2026, 10:00 Uhr an folgende Adresse:

Stadtverwaltung Bingen

Abt. Liegenschaften

Frau Wolfrhine-Hammann

Burg Klopp

55411 Bingen am Rhein

Stichwort: Rochusfest 2026/2027

oder an tina.wolfrhine@bingen.de

Die Details und den Lageplan der Plätze entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.bingen.de/bekanntmachungen. Falls Sie keine Möglichkeit haben, die Homepage einzusehen, melden Sie sich bitte telefonisch unter 06721 184-238 (Frau Wolfrhine-Hammann) oder per E-Mail (tina.wolfrhine@bingen.de) bei uns. Wir lassen Ihnen die Unterlagen dann gerne zukommen.

Um die Transparenz zu gewährleisten, informieren wir zeitnah schriftlich über das Ergebnis. Vorab vielen Dank für Ihr Verständnis!