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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Einladung zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin für die Freiwillige Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Dromersheim

Öffentliche Bekanntmachung

Nach § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.

Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr Bingen am Rhein – Einheit Dromersheim für

Dienstag, 27. Januar 2026, 18:30 Uhr,

in das Feuerwehrgerätehaus, Untergasse 30,

55411 Bingen am Rhein

herzlich ein.

Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird ab 17:30 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin

3. Verschiedenes

Stadtverwaltung Bingen am Rhein

Bingen, den 15.12.2025

Thomas Feser
Oberbürgermeister