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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 2/2026
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Mainzer Straße / Lehrer-Vock-Straße“ (Nr. 710.0) in Bingen-Kempten

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27.10.2025 (BGBl. I S. 257) m.W.v. 30.10.2025

Der Rat der Stadt Bingen hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Mainzer Straße / Lehrer-Vock-Straße“ (Nr. 710.0) in Bingen-Kempten beschlossen.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Ziel der Planung ist, dass die Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung nicht durch Vorhaben, z.B. eine unkontrollierte Anhäufung von Warenautomaten und Fremdwerbungen, nachhaltig gestört wird. Seitens der Stadt Bingen wird beabsichtigt, den Stadtteil Kempten dauerhaft als attraktiven Wohnstandort zu stärken, die positive Entwicklung der Lebensverhältnisse im Stadtteil sowie den Schutz öffentlicher Belange wie Umwelt und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, Konflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen zu vermeiden und gewerbliche Anlagen in geregeltem Maße anzusiedeln.

Gemäß § 3 Abs. 2 PlanSiG besteht die Möglichkeit, eine Zusendung der Unterlagen anzufordern oder eine Einsichtnahme der Unterlagen in der Stadtverwaltung nach vorheriger Terminabsprache vorzunehmen. Zwecks Anforderung von Unterlagen oder Terminabsprache wenden Sie sich bitte an Frau Lina Hofmann (Telefon 06721/184-158) oder stadtplanung@bingen.de.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Mainzer Straße / Lehrer-Vock-Straße“ (Nr. 710.0) liegt entlang der L419 in der Ortsdurchfahrt Bingen-Kempten und wird nördlich abgegrenzt von der Bahnlinie. Der geplante Bebauungsplan ist aus dem nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich und umfasst die folgenden Grundstücke der Gemarkung Kempten:

Flur 1:

152/1; 152/2; 156; 157; 160/2; 163; 164/2; 165/1; 166/1; 169/1; 170/3; 174/1; 240/2; 240/3; 242/12; 242/13; 242/14; 242/15; 244/2; 248/2; 248/3; 248/4; 251; 252; 253; 254/1; 255/2; 257; 258; 259/2; 259/3; 259/4; 260/1; 261/2; 289; 455/8; 455/10; 455/12; 455/14; 455/16; 455/18; 455/20; 455/21; 455/22; 455/23; 455/24; 455/26; 455/27; 455/28; 460/1; 460/2; 460/3; 460/5; 460/6; 460/7; 460/8 teilw.; 460/9; 460/10; 460/11; 460/12; 460/13; 460/14; 460/15; 460/16; 460/17; 460/18 teilw.; 460/19 teilw.; 460/21; 460/22;

Flur 6:

185/2; 185/9; 186/24; 187/8; 187/18; 193/10; 193/11; 193/12; 193/13; 194/2; 194/5; 194/6; 194/8; 194/9; 195/5; 195/6; 251/6; 251/7; 350/12; 350/13; 350/15; 350/17; 350/19 teilweise

Hinweis Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der Internetseite der Stadt Bingen abgerufen werden kann.

Stadtverwaltung Bingen am Rhein

Bingen, den 17.12.2025

Thomas Feser
Oberbürgermeister