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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 20/2026
Amtlicher Teil
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Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Bingen am Rhein

11. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Bingen am Rhein

Der Stadtrat der Stadt Bingen am Rhein hat aufgrund des § 24 und des § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in Verbindung mit der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373), in der jeweils geltenden Fassung, die folgende Änderung der Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.

1.

§ 4 Absatz 1 Buchstabe d wird geändert

- „der Werkleiter“ ersetzt durch „des Werkleiters“

2.

§ 7 wird wie folgt geändert:

- In Absatz 2 Satz 1 wird „Die Werkleitung“ ersetzt durch „Der Werkleiter“

- In Absatz 3 wird „Die Werkleitung“ ersetzt durch „Der Werkleiter“

- In Absatz 4 Satz 1 wird „Die Werkleitung“ ersetzt durch „Der Werkleiter“

Satz 2 „Sie“ ersetzt durch „Er“

Satz 3 „Sie“ ersetzt durch „Er“

Satz 4 „Die Werkleitung“ ersetzt durch „Der Werkleiter“

- In Absatz 6 wird „der Werkleitung“ ersetzt durch „dem Werkleiter“

3.

§ 8 wird wie folgt geändert:

- In Absatz 1 wird „Die Werkleitung“ ersetzt durch „Der Werkleiter“

- In Absatz 2 Satz 2 wird „die Werkleitung“ ersetzt durch „der Werkleiter“

- In Absatz 2 Satz 3 wird „die Werkleitung“ ersetzt durch „den Werkleiter“

4.

§ 9 wird wie folgt geändert:

- In Absatz 1 wird „Die Werkleitung“ ersetzt durch „Der Werkleiter“

- In Absatz 2 Satz 1 wird „Die Werkleitung“ ersetzt durch „Der Werkleiter“

5.

§ 10 wird wie folgt geändert:

- „von der Werkleitung“ wird ersetzt durch „vom Werkleiter“

6.

§ 12 wird wie folgt geändert:

- In Absatz 1 wird „Die Werkleitung“ ersetzt durch „Der Werkleiter“

7.

Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.02.2026 in Kraft

55411 Bingen am Rhein
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Thomas Feser, Oberbürgermeister