Der Servicebetrieb der Stadt Bingen informiert, dass er ab Montag, 26. Mai 2025, beginnen wird, die auf den städtischen Friedhöfen dem § 13 und § 14 der Friedhofssatzung entgegenstehenden, privaten Gestaltungselemente zu entfernen.
Hiervon ist aller an Urnenwänden und in naturnahen Bestattungsfeldern (Rasengräber, Baum- und Rebengräberfelder) angebrachter oder abgestellter Pflanzschmuck sowie Schalen und Beleuchtungselemente, betroffen.