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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 21/2025
Amtlicher Teil
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Entfernung von privaten Gestaltungselementen

Servicebetrieb setzt Friedhofssatzung um

Der Servicebetrieb der Stadt Bingen informiert, dass er ab Montag, 26. Mai 2025, beginnen wird, die auf den städtischen Friedhöfen dem § 13 und § 14 der Friedhofssatzung entgegenstehenden, privaten Gestaltungselemente zu entfernen.

Hiervon ist aller an Urnenwänden und in naturnahen Bestattungsfeldern (Rasengräber, Baum- und Rebengräberfelder) angebrachter oder abgestellter Pflanzschmuck sowie Schalen und Beleuchtungselemente, betroffen.