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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 23/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachungen - Marktsonntage

Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen in der

Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2026

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBI. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Bingen am Rhein folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

An folgendem Sonntag darf im Stadtgebiet Bingen am Rhein ein Marktsonntag stattfinden: 07.06.2026

§ 2

(1)

An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2)

An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Bingen am Rhein durchgeführt werden.

(3)

Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

An allen Adventssonntagen können Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Abs. 1 S. 1 LMAMG erfüllen, festgesetzt werden, sofern diese nach Organisation und Warenangebot der Brauchtumspflege und Tradition dienen.

§ 4

(1)

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 20 LMAMG geahndet.

(2)

Die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte sind zu beachten.

§ 5

Diese Rechtverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft.

Bingen am Rhein, den 27.05.2026
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Thomas Feser
Oberbürgermeister