gemäß § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrleitung und seiner Vertretung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Oberbürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.
Gemäß den Vorschriften des LBKG lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl der stellvertretenden Wehrleitung der Feuerwehr Bingen am Rhein für Donnerstag, 10. September 2026, 19:00 Uhr, in das Rheintal-Kongress-Zentrum, Hindenburganlage 1a, 55411 Bingen am Rhein herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen (aktiven) Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Wählerverzeichnis wird ab 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung und Begrüßung |
| 2. | Wahl eines Wehrleiters / einer Wehrleiterin |
| 3. | Wahl eines stv. Wehrleiters / einer stv. Wehrleiterin |
| 4. | Verschiedenes |