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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 35/2025
Amtlicher Teil
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Gaststättensperrzeit Winzerfest 2025

Gaststättensperrzeit anlässlich des Binger Winzerfestes 2025 in der Zeit vom 29.08.2025 bis einschließlich 08.09.2025

Gemäß § 20 Gaststättenverordnung vom 02.12.1971 (GVBl. S. 274, BS 711-7), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11.08.2005 (GVBl. 2005 S. 365), wird der Beginn der Sperrzeit anlässlich des Binger Winzerfestes 2025 in der Stadt Bingen am Rhein mit Ausnahme der Stadtteile Bingerbrück, Büdesheim, Dietersheim, Dromersheim, Gaulsheim, Kempten und Sponsheim wie folgt festgelegt:

1.

Für alle zugelassenen Schank- und Speisewirtschaften (mit Ausnahme des Rummelplatzes in der Hindenburganlage) wird die Sperrzeit in den Nächten vom 29.08.2025 auf den 30.08.2025, 30.08.2025 auf den 31.08.2025 sowie 05.09.2025 auf den 06.09.2025 und 06.09.2025 auf den 07.09.2025 auf jeweils 02.00 Uhr, an den übrigen Festtagen auf jeweils 24.00 Uhr, festgesetzt.

2.

Für alle zugelassenen Schank- und Speisewirtschaften auf dem Rummelplatz in der Hindenburganlage wird die Sperrzeit in den Nächten vom 29.08.2025 auf den 30.08.2025, 30.08.2025 auf den 31.08.2025 sowie 05.09.2025 auf den 06.09.2025 und 06.09.2025 auf den 07.09.2025 auf jeweils 01.00 Uhr, an den übrigen Festtagen auf jeweils 24.00 Uhr, festgesetzt.

Bingen am Rhein, den 21.08.2025
Stadtverwaltung Bingen am Rhein
Thomas Feser, Oberbürgermeister