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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 36/2025
Amtlicher Teil
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Einsichtnahme und Einreichung von Vorschlägen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen habe ich am 02.09.2025 dem Stadtrat zugeleitet.

1.

Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Zimmer 30, bis zur Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung durch den Stadtrat zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter https://www.bingen.de/stadt/buergerbeteiligung/haushaltsentwurf zur Einsichtnahme bereit.

2.

Die Einwohnerinnen und Einwohner von Bingen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen am Rhein, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen, einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Stadtverwaltung Bingen, Burg Klopp, 55411 Bingen oder elektronisch an Haushalt@bingen.de einzureichen. Der Stadtrat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Bingen am Rhein, 03.09.2025

Thomas Feser
Oberbürgermeister