Öffentliche Bekanntmachung
Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt hiermit gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) Folgendes bekannt:
Auflösung des Abwasserzweckverbandes „Unterer Wiesbach“
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes „Unterer Wiesbach“ hat in der Sitzung vom 08.09.2025 gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22.12.1982 (GVBl. für das Land Rheinland-Pfalz 1982, S. 476, zuletzt geändert durch Art. 14 des Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. S. 21)), die Auflösung des Abwasserzweckverbandes „Unterer Wiesbach“ mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen.
Der vorstehende Beschluss wird hiermit von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen als der nach § 5 Abs. 3 KomZG zuständigen Errichtungsbehörde gem. § 11 Abs. 1 Satz1 Halbsatz 2 KomZG mit der Maßgabe bestätigt, dass die Auflösung des Abwasserzweckverbandes „Unterer Wiesbach“ zum
01.01.2026
wirksam wird.
Hinweis: Gemäß § 11 Abs. 4 KomZG gilt der Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, soweit und solange der Zweck der Abwicklung es erfordert (gesetzliche Fiktion).
Ingelheim am Rhein, 27.11.2025
Kreisverwaltung Mainz-Bingen