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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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„Binger R(h)einschau“ – pünktlich im Briefkasten

„Werbeverweigerern“ kann das Mitteilungsblatt nicht zugestellt werden

Seit dem 4. Juli sollte das städtische Mitteilungsblatt „Binger R(h)einschau“ jeden Donnerstag durch die Deutsche Post verteilt und in die Binger Briefkästen gesteckt werden. Doch leider ist die Startphase nicht so optimal gelaufen, wie es vertraglich zwischen dem Medienhaus, der LINUS WITTICH Medien KG dem Zusteller Deutsche Post vereinbart ist.

Einige Haushalte wurden nicht oder nur verspätet beliefert. Die Deutsche Post hat permanentes Monitoring und Verbesserungen zugesagt.

Aber ein wichtiger Punkt, um das Mitteilungsblatt mit den Nachrichten und Bekanntmachungen der Stadt sowie den Beiträgen der Vereine zu bekommen ist, dass am jeweiligen Briefkasten keine „Werbeverweigerung“ angebracht ist. „Bitte keine Werbung“ bedeutet nämlich für den Postzustellenden, dass auch das Mitteilungsblatt „Binger R(h)einschau“ nicht erwünscht ist.

Sollte es weiterhin zu Zustellreklamationen kommen (und Werbung ist für den entsprechenden Briefkasten zugelassen), so kann man diese über folgende Wege melden:

QR-Code scannen:

online unter https://www.wittich.de/zustellung/zustellreklamation

per Mail an vertrieb@wittich-foehren.de (mit Angabe von Name, Straße, Hausnummer, Ort und Telefonnummer) oder telefonisch unter 06502-9147-800.