Titel Logo
Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 13, 14, 15, 23, 26 der Satzung der Stadt Bingen am Rhein über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 01. April 2014, werden hiermit folgende Grabstätten aufgerufen:

1.) alle Reihengrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Bingen am Rhein deren Ruhezeit, von 20 Jahren, abgelaufen ist;

2.) alle Kindergrabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Bingen am Rhein, deren Ruhezeit, von 15 Jahren, abgelaufen ist;

3.) die nachfolgend aufgeführten Familiengrabstätten:

Die Nutzungsberechtigten der in Frage kommenden Grabstätten werden gebeten, diese bis zum 27.09.2024 abzuräumen.

Nach diesem Zeitpunkt erfolgt die Abräumung der Grabstätten und die Verwertung des anfallenden Materials durch den Servicebetrieb-Friedhofsamt der Stadt Bingen am Rhein.

Bingen am Rhein, den 06.08.2024
Stadtverwaltung Bingen am Rhein