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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Briefwahlbüro geöffnet

Geänderte Öffnungszeiten

Das Wahlamt der Stadt Bingen am Rhein informiert darüber, dass das Briefwahlbüro im Ämterhaus, Rochusallee 2, ab sofort zu den folgenden Zeiten geöffnet ist:

Am 21. Februar 2025 endet um 15:00 Uhr grundsätzlich die Frist zur Ausgabe der Briefwahlunterlagen. Bis 15:00 Uhr am Wahlsonntag können die Briefwahlunterlagen nur noch in besonderen Fällen (bei plötzlicher Erkrankung der Wählerin bzw. des Wählers unter Vorlage eines Attests) erteilt werden.