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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 7/2026
Amtlicher Teil
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Bewerbung als Wahlhelferin oder Wahlhelfer

Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler gesucht

Sie können sich online als Wahlhelferin oder Wahlhelfer bewerben, um die Stadtverwaltung Bingen am Rhein bei der Durchführung der Landtagswahl am 22. März 2026 zu unterstützen.

Wahlhelfende sind stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen dafür sorgen, dass die Wahlhandlung ordnungsgemäß und störungsfrei durchgeführt wird.

Zu den Hauptaufgaben gehören die Überwachung des Wahlablaufs und nach Ende der Wahlhandlung die Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk oder Briefwahlbezirk.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit am Wahlsonntag wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 Euro ausgezahlt.

Bitte beachten Sie, dass Sie nur Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden können, wenn Sie

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die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

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am 22. März 2026 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz gemeldet sind,

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nicht aus anderen Gründen vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Eine Berücksichtigung als Wahlhelfer/- in erfolgt nach Bedarf.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Das Wahlamt der Stadtverwaltung Bingen am Rhein

Zur Anmeldung:

Eine Authentifizierung ist ohne Nutzerkonto möglich.