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Binger R(h)einschau - Mitteilungsblatt mit den Amtlichen Bekanntmachungen der Stadt Bingen
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Marktsonntage 2025

Rechtsverordnung über die Festlegung von Marktsonntagen in der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2025

Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 (GVBI. Rheinland-Pfalz Nr. 5, S. 40) wird für die Stadt Bingen am Rhein folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

An folgenden Sonntagen dürfen im Stadtgebiet Bingen am Rhein Marktsonntage stattfinden:

06.04.2025

13.04.2025

06.07.2025

12.10.2025

26.10.2025

§ 2

(1) An Marktsonntagen können privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 LMAMG sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.

(2) An Marktsonntagen können mehrere Veranstaltungen nach § 6 Abs. 2 und § 8 LMAMG auf dem Gebiet der Stadt Bingen am Rhein durchgeführt werden.

(3) Veranstaltungen im Rahmen von Marktsonntagen sind in der Zeit von 11:00 Uhr

bis 18:00 Uhr durchzuführen. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes sind zu berücksichtigen.

§ 3

An allen Adventssonntagen können Weihnachtsmärkte, die die Voraussetzungen der §§ 6 und 11 Abs. 1 S. 1 LMAMG erfüllen, festgesetzt werden, sofern diese nach Organisation und Warenangebot der Brauchtumspflege und Tradition dienen.

§ 4

(1) Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeiten nach § 20 LMAMG geahndet.

(2) Die Vorschriften der Gewerbeordnung und des Landesgesetzes für Messen, Ausstellungen und Märkte sind zu beachten.

§ 5

Diese Rechtverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft und am 31.12.2025 außer Kraft.

Bingen am Rhein, den 19.02.2025
Sadtverwaltung Bingen am Rhein
Thomas Feser
Oberbürgermeister