Am Mittwoch, dem 18.01.2023, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtrates der Stadt Oppenheim in der Emondshalle, Emondsstraße, 55276 Oppenheim mit folgender Tagesordnung statt.
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Jahresabschluss 2019 |
| 3. | Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung mit integrierter Werbeanlagensatzung |
| 5. | Zustimmung Förderantrag klimaangepasstes Waldmanagement |
| 6. | Bebauungsplan Kleingartenanlage Unterfeld von 1984 / Bebauungsplan Kleingartenanlage Unterfeld, 1. Änderung + Ergänzung von 2006 |
| hier: Überschneidung mit Weinbergsflächen nach der Allmend-Satzung | |
| 7. | Sinkkastenreinigung |
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| - Teilnahme Sammelausschreibung 2023-26 |
| - Festlegung Reinigungsanzahl | |
| 8. | Einrichtung von WLAN in der Kita Herrnweiher |
| 9. | Mitteilungen |
| 10. | Anfragen |
| Nichtöffentlicher Teil | |
| 1. | Rechtsangelegenheiten |
| 2. | Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Beratung und Beschlussfassung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nach §§ 24 ff. BauGB und § 32 DSchG |
| 3. | Mitteilungen |
| 4. | Anfragen |
| Öffentlicher Teil | |
| . | Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung |
Die Rats-/Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung RLP (GemO) aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 10 Personen begrenzt.
Beim Betreten und Verlassen des Sitzungsortes gilt weiterhin Maskenpflicht (medizinische OP-Maske oder FFP2 Maske). Die Maskenpflicht entfällt, wenn Personen unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitzplatz einnehmen.