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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 1/2024
Nachrichten aus der Verbandsgemeinde
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Fastnachtsumzug 2024 in Dienheim – Anmeldungen möglich - Umzugswagen müssen vom TÜV geprüft sein

Anmeldungen möglich

Umzugswagen müssen vom TÜV geprüft sein

Am Samstag, 10. Februar 2024 wird ab 13.11 Uhr wieder der über die Ortsgrenzen bekannte Dienheimer Fastnachtsumzug stattfinden.

Das Orgateam kümmert sich aktuell um die Vorbereitung sowie Durchführung und Organisation des Umzuges 2024. Der Umzug startet am Fastnachtssamstag 10. Februar, um 13:11 Uhr

  • Der Zugweg und die Aufstellung bleiben unverändert.
  • Es wird kein Pin-Verkauf geben, stattdessen wird eine Teilnahmegebühr für Fußgruppen (50 €) und motorisierte Wagen (50 €) erhoben, die bei der Umzugsbesprechung am 19. Januar 2024 in bar zu zahlen sind. Die Teilnahmegebühr dient zur Deckung der Kosten (Security, WC-Dixis, GEMA, DRK, Kehrmaschine, Kapellen, etc.).
  • Es werden die ortsansässigen Vereine sowie ortsübergreifend Musikgruppen angesprochen, um sie als Teilnehmer für den Umzug (wieder) zu gewinnen.
  • Die Anmeldungsformulare und Teilnahmebedingungen etc. werden überarbeitet und zeitnah auf der Website der Ortsgemeinde Dienheim (www.dienheim.de) bereitgestellt. Aufgrund neuer Vorgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft u. Weinbau, RLP, müssen die Umzugswagen vor Teilnahme durch den TÜV abgenommen werden! > Wie bereits im Jahr 2023.
  • Anmeldeschluss und Umzugsbesprechung: Freitag, 19. Januar 2024 um 18 Uhr, Nebenraum Siliussteinhalle.

Ortsbürgermeisterin Barbara Krenzer, freut sich über die zahlreichen Mitstreiter des Orgateams, die sich aktiv, engagiert und mit neuen Ideen einbringen, so stellen wir die Vorbereitung des Umzuges auf „breite Schultern“. In den nächsten Besprechungen werden die Themen Verkehrskonzept, Sicherheitskonzept, Finanzierung & Sponsoring sowie die weitere Umzugsplanung besprochen und weiterentwickelt. Text: N. Jochem

Barbara Krenzer sowie das gesamte „Orgateam Umzug 2024“