Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Eimsheimfür das Haushaltsjahr 2023 vom 08.02.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2023

1.

im Ergebnishaushalt 2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.353.418,80 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.342.576,00 Euro

der Jahresüberschuss auf

10.842,80 Euro

2.

im Finanzhaushalt 2023

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

40.030,80 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

19.800,00 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

70.300,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-50.500,00 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

10.469,20 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2023, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0,00 Euro

verzinste Kredite

0,00 Euro

zusammen

0,00 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2023

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4

Steuersätze

[1] Die Steuersätze 2023 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

[2] Die Hundesteuer für das Jahr 2023 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

48,00 Euro

für den zweiten Hund

72,00 Euro

für jeden weiteren Hund

90,00 Euro

für den ersten gefährlichen Hund

384,00 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

576,00 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

720,00 Euro

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2023 festgesetzt

[1] Weinbergshut 20,00 Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen

von Wirtschaftswegen 5,00 Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00 Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25,00 Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

35,00 Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00 Euro

§ 6

Eigenkapital

Der Stand zum 31.12.2020 beträgt 2.059.484,23 Euro und zum 31.12.2021 2.044.874,73 Euro. Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2022 voraussichtlich 1.978.132,53 €.

Zum 31.12.2023 hat die Gemeinde voraussichtlich ein Eigenkapital von 1.988.974,53 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Eimsheim, den 01.03.2023
(Dienstsiegel)
(Dirk Hesse)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.02.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 18.01.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Eimsheim hatten die Möglichkeit bis zum 08.02.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 09.03.2023 bis Freitag, 17.03.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 219, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 01.03.2023
gez. Martin Groth
Bürgermeister