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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Selzen

Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Selzen

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 06.03.2023 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung im Gemeinderates der Ortsgemeinde Selzen Einsicht in die Haushaltssatzung 2023 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (Telefon 06133/4901-234 oder per Mail an gunbrit.raatz@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (Email-Adresse: gunbrit.raatz@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Selzen am 28.03.2023 befinden.

55278 Selzen, den 02.03.2023
gez. Monja Seidel, Ortsbürgermeisterin