Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 29.01.2024 festgestellt. Der Ortsbürgermeisterin, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und den Beigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021 erteilt. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 07.03.2024 bis 15.03.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R213, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.