Der Gemeinderat Guntersblum hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen:
| 1. | Vergabe von Aufträgen über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 6.000,00 €, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist, |
| 2. | Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 GemO bis zu einem Betrag von 6.000,00 €. |
| 3. | Beschluss über die Verwendung der Integrationspauschale im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel. |
| 4. | Ablehnung der Ausübung von Vorkaufsrechten sowie die Ausübung von Vorkaufsrechten im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmittel bis 500.000,00 €. |
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.