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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 10/2025
Amtlicher Teil
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2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Guntersblum vom 21.02.2025

Der Gemeinderat Guntersblum hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 3 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

§ 3

Übertragung von Aufgaben des Gemeinderates auf Ausschüsse

(2) Dem Haupt- und Finanzausschuss wird die Beschlussfassung über die folgenden Angelegenheiten übertragen:

1.

Vergabe von Aufträgen über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einem Betrag von 6.000,00 €, soweit die Entscheidung hierüber nicht dem Ortsbürgermeister übertragen ist,

2.

Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 GemO bis zu einem Betrag von 6.000,00 €.

3.

Beschluss über die Verwendung der Integrationspauschale im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel.

4.

Ablehnung der Ausübung von Vorkaufsrechten sowie die Ausübung von Vorkaufsrechten im Rahmen von verfügbaren Haushaltsmittel bis 500.000,00 €.

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

67583 Guntersblum, den 21.02.2025
Dorothee Hientzsch, Ortsbürgermeisterin