Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 04.02.2026 festgestellt. Der Ortsbürgermeisterin, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und den Beigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 05.03.2026 bis 13.03.2026 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R207, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.