Hier: Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist.
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rhein-Selz hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 den Aufstellungsbeschluss zum „Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 26.05.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Es folgt Anlage Nr. 1: Räumlicher Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie entspricht der Gesamtgemarkung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und ist in der nachstehend abgebildeten Planskizze durch eine schwarz umrandete Linie erkennbar.
Ziel und Zweck des sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie ist es, mit der Darstellung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern. Im übrigen Außenbereich, außerhalb der Konzentrationsflächen, sollen Windenergieanlagen zukünftig ausgeschlossen sein.
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 den Vorentwurf zum sachlichen Teilflächennutzungsplans Windenergie der Verbandsgemeinde Rhein-Selz gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die landesplanerische Stellungnahme einzuholen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Folgende Potenzialflächen für Windenergieanlagen sind geplant (Karte):
Es folgt Anlage Nr. 2: Potenzialflächen für Windenergieanlagen
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des ersten Satzes.
Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich ein.
Die Planunterlagen in der Fassung für die frühzeitige Beteiligung, bestehend aus dem zeichnerischen Teil mit Begründung und Umweltbericht, werden in der Zeit
vom 23.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023
zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209/C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.
| Mo. | 08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Di. | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Mi. | geschlossen |
| Do. | 08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Fr. | 08:30 - 12:00 Uhr. |
Hinweis zum Einstellen der Planunterlagen in das Internet:
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 2 BauGB werden die Vorentwurfsunterlagen in das Internet eingestellt. Die vollständigen Vorentwürfe der Planunterlagen können während des Unterrichtungszeitraums auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit Adresse https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik „Bürger und Service“ und den nachfolgenden Unterrubriken -Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eingesehen werden.
Während des Unterrichtungszeitraums können Anregungen und Stellungnahmen, falls erforderlich auch mit näherer Bezeichnung des Grundstücks, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ungeachtet dessen können Stellungnahmen auch elektronisch an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse gesendet werden.
| • | Anschrift zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme: |
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauleitplanung, Sant´ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim. Die Faxnummer lautet: 06133/4901-204.
| • | Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift: |
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209/C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31, 55276 Oppenheim. Die Sachbearbeiter Frau Kopf (Telefonnummer 06133/4901-358) und Herr Hildebrandt (Telefonnummer 06133/4901-330) stehen Ihnen dabei zur Verfügung.
| • | Adresse zur Abgabe einer elektronischen Stellungnahme per E-Mail: |
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen ausschließlich schriftlich über den Postversand mitgeteilt wird, ist die Angabe des vollständigen Vor- und Nachnamens sowie die Anschrift des Verfassers erforderlich, gleichwohl bei E-Mails. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.