Hier: Bekanntmachung über die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. I Nr. 6) geändert worden ist.
Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Köngernheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.01.2023 die Durchführung einer erneuten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung zum Bebauungsplan „Jordan’s Untermühle 1. Änderung und Erweiterung“ mit Begründung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erfolget am 19.10.2022 im Bekanntmachungsorgan „Rhein-Selz-Aktuell“ der Ortsgemeinde Köngernheim. Der Bebauungsplanentwurf wurde mit Begründung in der Zeit vom 27.10.2022 bis einschließlich 30.11.2022 zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt (§ 4 III BauGB).
| • | Es folgt Anlage: | Geltungsbereich |
Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist in der oben stehenden Planskizze durch eine dick gestrichelte Linie umrandet.
Der Entwurf des Bauleitplans wurde nach Abschluss der oben genannten Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB) geändert.
Die nachträglichen Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs beziehen sich auf die Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die veränderte Bezeichnung der Teilgebiete. Die überbaubare Grundfläche (GR) wurde von 3.000 m² auf 2.300 m² reduziert und die Gebäudehöhe von 11,50 m auf 11,00 m zurückgenommen. Die Ausgleichsflächen wurden auf die bestehende Fläche an der Selz verlegt. Des Weiteren wurde die Baugrenze zurückgenommen und auf den tatsächlichen Änderungsbereich reduziert.
Nach den Vorschriften des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen.
Die erneute Offenlage findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, 2. Obergeschoss, Zimmer C 210, Sant‘ Ambrogio-Ring 21 in 55276 Oppenheim (Tel.-Nr. 06133/4901-358, Fax-Nr. 06133/4901-204, E-Mail-Adresse lisa.kopf@vg-rhein-selz.de.de) während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.
Der Bebauungsplanentwurf „Jordan’s Untermühle 1. Änderung und Erweiterung“ wird erneut mit Begründung auf die Dauer eines Monats, mindestens aber 30 Tage, in der Zeit
vom 23.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023
zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die Offenlage findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 - Bauliche Infrastruktur, 2. Obergeschoss, Zimmer C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim (Tel.-Nr. 06133/4901-330, Fax-Nr. 06133/4901-204, E-Mail-Adresse michael.hildebrandt@vg-rhein-selz.de) während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.
| Mo. | 08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Di. | 08:30 bis 12:00 Uhr |
| Mi. | geschlossen |
| Do. | 08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Fr. | 08:30 - 12:00 Uhr. |
Hinweis zum Einstellen der Planunterlagen in das Internet:
Gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB wird der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Entwurfsunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt. Die vollständigen Entwürfe der Planunterlagen können während des Auslegungszeitraumes ergänzend auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit Adresse https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik „Bürger und Service“ und der Unterrubrik „Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage“ der Ortsgemeinde Köngernheim eingesehen werden. Die genannten Unterlagen können darüber hinaus auch im zentralen Internetprotal des Landes unter https://www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Es liegen Informationen vor zu Eingriffen in Natur und Landschaft, die in Folge der Planung zu erwarten sind. Neben dem Entwurf des Planes sind weitere Dokumente und Gutachten zum Bebauungsplan verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:
| • | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
Das Plangebiet wurde im Hinblick auf mögliche Vorkommen geschützter Tierarten einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung unterzogen, um im weiteren Verfahren potentiell vorkommende planungsrelevante Arten berücksichtigen zu können. Bei der geplanten Ausweisung des Plangebietes sind u. a. die biotop- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen der §§ 30 und 44 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. In der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz bezüglich der potenziell und tatsächlich vorkommenden geschützten Arten, die durch das Vorhaben eintreten können, ermittelt und dargestellt. Zur Sicherstellung des Individuenschutzes liegen Aussagen vor zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Hinweis gemäß § 13 Abs. 3 Satz 2 BauGB:
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Absatz 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Absatz 1 abgesehen; § 4c ist nicht anzuwenden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. HS BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der oben genannten Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).