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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 11/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung gemäß § 36 Abs. 3 LStrG

Entwidmung einer Straßenparzelle in der Stadt Oppenheim

Der Stadtrat der Stadt Oppenheim hat mit Beschluss vom 26.02.2025 die Entwidmung der Straßenparzelle Flur 8 Nr. 238 in der Johanna-Senfter-Straße beschlossen.

Gegen die vorstehend genannte Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim oder durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an: vg.rhein-selz@poststelle.rlp.de einzulegen.

Die Widerspruchsfrist ist auch dann gewahrt, wenn der Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim, durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: kv-mainz-bingen@poststelle.rlp.de oder durch DE-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem DE-Mail-Gesetz an: kreisverwaltung@mainz-bingen.de-mail.de erhoben wird.

Oppenheim, 10.03.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz
gez. Gabriele Wagner
1. Beigeordnete