Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 12/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mommenheim für das Haushaltsjahr 2025 vom 23.01.2025

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitions­förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

verzinste Kredite

zusammen

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 1.500.000,00 €.

§ 5

Steuersätze

[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden in diesem Jahr in einer Hebesatzung festgesetzt.

[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

[1] Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt.

[2] Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2025

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2023

[3] Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2025

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2023 Abrechnung erfolgt im Jahr 2024

[4] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 50 Euro.

[5] Nutzungsgebühr Gemeindebücherei

Die Ausleihe von Büchern erfolgt nach den Bestimmungen der Nutzungsordnung der Gemeindebücherei.

Mit Beginn der neunten Woche der Ausleihzeit wird eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro je Buch und Woche erhoben.

[6] Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) wird künftig in der „Satzung der Ortsgemeinde Mommenheim über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen“ festgesetzt.

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 beträgt voraussichtliche 13.346.567,03 Euro, zum 31.12.2024 insg. 13.811.934,03 Euro und zum 31.12.2025 dann 13.830.253,03 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO sind in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Mommenheim festgelegt.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10

Stundung, Niederschlagung und Erlass

[1] Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50,00 Euro festgesetzt.

[2] Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 50,01 Euro bis 2.500,00 Euro endgültig zu entscheiden.

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Mommenheim, den
(Dienstsiegel)
Hans-Peter Broock, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 25.02.2025 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 08.01.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mommenheim hatten die Möglichkeit bis zum 23.01.2025 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 20.03.2025 bis 28.03.2025, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 219, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, den 13.03.2025
gez. Martin Groth, Bürgermeister