(ohne Maßstab)
Der Rat der Ortsgemeinde Ludwigshöhe hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Weiler I, 2. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet umfasst die Straße Am Honigberg, die durch die Straße Am Honigberg erschlossenen Baugrundstücke nördlich und südlich der Straße sowie das als interne Ausgleichsfläche dienende Flurstück Flur 13, Flurstück 111.
Der vorgesehene Geltungsbereich ist zudem im nachfolgenden Langeplan abgebildet:
Begründung / Ziel und Zweck der Planung
Der Bebauungsplan „Im Weiler I - 1. Änderung“ trifft - unter anderem - Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe sowie zur zulässigen Dachform und Dachneigung.
Bei der zulässigen Dachform des Pultdaches in Verbindung mit der maximal zulässigen Firsthöhe von 10 m können an der Firstseite des Pultdaches sehr große Wandhöhen entstehen, die für die Ortsgemeinde untypisch sind. Um diese für die weitere bauliche Entwicklung der Ortslage unerwünschte Bauform bei der Bebauung der noch freien Bauplätze im Plangebiet zu vermeiden, sollen die Festsetzungen zur Zulässigkeit von Pultdächern entsprechend geändert werden.