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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Undenheim für den Bereich Baugebiet Am Spess

Ortsgemeinde Undenheim – Amtlicher Teil – Veröffentlichung am 18.03.2026 zum Bauleitplanverfahren „Am Spess, 5. BA“

a)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348).

b)

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348).

Zu A) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Undenheim hat in seiner Sitzung am 10.04.2025 den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Am Spess, 5. BA“ gefasst. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Es folgt Anlage Nr. 1: (Räumlicher Geltungsbereich)

Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Spess, 5. BA“ ist in der oben stehenden Planskizze durch eine schwarze Linie umrandet.

Begründung/Ziel und Zweck der Planung:

Die Ortsgemeinde UNDENHEIM möchte dringend benötigte Wohnflächen schaffen und knüpft dafür an die in der Vergangenheit realisierten Teilgebiete des Baugebietes AM SPESS an. Durch den weiterhin bestehenden Bedarf an Wohnraum sieht sich die Gemeinde in ihrer Attraktivität als Wohnstandort bestätigt. Der 5. Bauabschnitt soll direkt angrenzend zum 4. BA umgesetzt werden. Die dafür vorgesehene Verkehrsinfrastruktur ist schon vorhanden und ermöglicht die direkte Verknüpfung an den Straßenverkehr.

In den bereits umgesetzten Bauabschnitten sind die Grundstücke an die Bewohnenden verkauft und beinahe komplett bebaut. Um auch künftig Bauplätze für die weitere Entwicklung der Gemeinde zur Verfügung stellen zu können, wird der 5. Bauabschnitt nun umgesetzt. Langfristig gesehen soll diese Entwicklung die städtebauliche Lücke zwischen der Raiffeisen-Warenzentrale (RWZ) im Osten und der Bebauung an der Dr.-de-Millas-Straße im Westen schließen, wobei die parallel ausgebaute Ortsrandstraße „An der Römervilla“ hilft, eine zusätzliche Verkehrsbelastung des Ortskerns zu vermeiden.

Zu B) Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des ersten Satzes.

Zu dieser Bürgerbeteiligung laden wir Sie recht herzlich ein.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes in der Fassung für die frühzeitige Beteiligung, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der beigefügten Begründung und der Artenschutzprüfung werden in der Zeit

vom 30.03.2026 bis einschließlich 08.05.2026

zu Jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

Die öffentliche Auslegung findet im Dienstgebäude „Castello“ der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209/C 210, Sant´ Ambrogio-Ring 31 in 55276 Oppenheim während der nachfolgenden Öffnungszeiten statt.

Mo

08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 16:00 Uhr

Di

08:30 bis 12:00 Uhr

Mi

geschlossen

Do

08:30 bis 12:00 Uhr, 13:00 bis 18:00 Uhr

Fr

08:30 – 12:00 Uhr.

Hinweis zum Einstellen der Planunterlagen in das Internet:

Die vollständigen Vorentwürfe der Planunterlagen können während des Unterrichtungszeitraums auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz mit Adresse https://www.vg-rhein-selz.de unter der Rubrik „Bürger und Service“ und den nachfolgenden Unterrubriken -Bauen in der Verbandsgemeinde/Offenlage- der Verbandsgemeinde Rhein-Selz eingesehen werden.

Während des Unterrichtungszeitraums können Anregungen und Stellungnahmen, falls erforderlich auch mit näherer Bezeichnung des Grundstücks, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Ungeachtet dessen können Stellungnahmen auch elektronisch an die nachstehend genannte E-Mail-Adresse gesendet werden.

Anschrift zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme:

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauleitplanung, Sant´ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim. Die Faxnummer lautet: 06133/4901-204.

Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Abgabe einer mündlichen Stellungnahme zur Niederschrift:

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Fachbereich 3 – Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, Zimmer C 209, Sant´ Ambrogio-Ring 31, 55276 Oppenheim. Die Sachbearbeiterin Frau Starck (Telefonnummer 06133/4901-358) steht Ihnen dabei zur Verfügung.

Adresse zur Abgabe einer elektronischen Stellungnahme per E-Mail:

Bauleitplanung@vg-rhein-selz.de

Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Undenheim, den 16.03.2026
gez. Thomas Zimmerer
(Ortsbürgermeister)