Der Gemeinderat Hillesheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel 1
§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§ 6
Beigeordnete
(2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde können bis zu zwei Geschäftsbereiche gebildet werden, die auf die Beigeordneten zu übertragen sind.
Artikel 2
In § 8 wird Abs. 2 wie folgt ergänzt und § 8 Abs. 4 wie folgt geändert:
§ 8
Aufwandsentschädigung der Beigeordneten
(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Der Erste Beigeordnete erhält bei der Übertragung eines Geschäftsbereiches eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 S. 1 KomAEVO. Der in der Vertretungsfolge zweite Beigeordnete erhält bei der Übertragung eines Geschäftsbereiches eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 S. 1 KomAEVO.
(4) § 7 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.
Artikel 3
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.