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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 12/2026
Amtlicher Teil
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Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Am Dienstag, dem 24.03.2026, 19:00 Uhr, findet eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Rhein-Selz Im Sironasaal, An der Kaiserlinde 1, 55283 Nierstein mit folgender Tagesordnung statt.

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Verwaltungsneubau:

a) Beauftragung einer Projektsteuerung

b) Freigabe Vgv Objektplanung

c) Freigabe der Stufe 2. Wirtschaftlichkeitsuntersuchung

2.

Einleitung des Verfahrens zur 14. Änderung des Flächennutzungsplans 2030 (FNP) für die Änderung einer landwirtschaftlichen Fläche in eine Gemeinbedarfsfläche Schule

3.

Beratung und Beschlussfassung über die Ersatzbeschaffung von Dienstfahrzeugen für die Verbandsgemeindeverwaltung

4.

Mitteilung über Eilentscheidungen gem. § 48 GemO / abschließende Entscheidungen der Ausschüsse und des Bürgermeisters

4.1 Sponsorenleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 Satz 5 GemO

5.

Unterrichtung über Art, Umfang und Vergütung der Ehrenämter und Nebentätigkeiten des hauptamtlichen Bürgermeisters und der ehrenamtlichen Beigeordneten innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz Rheinland-Pfalz für das Kalenderjahr 2025

6.

Antrag der AfD-Fraktion zur Erweiterung des Aufgabenbereichs der Pressestelle

7.

Mitteilungen

8.

Anfragen

8.1 Anfrage der AfD-Fraktion zum Sachstand zu nicht realisierten und ursprünglich geplanten Windenergieanlagen im Gebiet der Verbandsgemeinde Rhein-Selz

Nichtöffentlicher Teil

1.

Personalangelegenheiten

2.

Mitteilung über Eilentscheidungen gem. § 48 GemO / abschließende Entscheidungen der Ausschüsse und des Bürgermeisters

2.1 Personalangelegenheiten

2.2 Personalangelegenheiten

3.

Mitteilungen

4.

Anfragen

Öffentlicher Teil

Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung

55276 Oppenheim, 13.03.2026
gez. Martin Groth, Bürgermeister

(Die rechtswirksame Bekanntmachung erfolgt gemäß den Regelungen der Hauptsatzung auf der Startseite des Internetauftritts der Verbandsgemeinde Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de. Etwaige Änderungen werden dort bekannt gegeben.)