Der Gemeinderat hat am 20.01.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung mehrheitlich beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs.2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.02.2026 vorgelegt worden. Die nach §§ 95 Abs. 4, 105 Abs. 3 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung liegt mit Schreiben vom 03.03.2026 vor.
Festgesetzt werden
| im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 6.325.528 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 5.377.709 € |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf | 947.819 € |
| im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 1.018.265 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 136.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.024.200 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -888.200 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 130.065 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -130.065 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| für zinslose Kredite auf | 0 € |
| für verzinste Kredite auf | 0 € |
| zusammen auf | 0 € |
| nachrichtlich: | |
| Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2026 | 0 € |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
| Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf | 0,00 € |
| Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgelegt auf | 225.868,72 €. |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Hj 2026 | |
| Grundsteuer A | 345 % |
| Grundsteuer B | 465 % |
| Gewerbesteuer | 380 % |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| für den ersten Hund | 060 € |
| für den zweiten Hund | 084 € |
| für jeden weiteren Hund | 132 € |
für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:
| Weinbergshut | |
| - Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2026 | 40,00 € pro Hektar |
| - Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2024 | 0,00 € pro Hektar |
| Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen | |
| - Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2026 | 30,00 € pro Hektar |
| - Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2024 | 0,00 € pro Hektar |
| Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde eine Gebühr von | 60,00 € |
| Die Stellplatzgebühren gem. § 47 LBauO werden wie folgt festgesetzt: | |
| je Stellplatz | 10.225,00 € |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 11.020.009,37 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 11.044.381,37 € und zum 31.12.2026 dann 11.992.200,37 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO sind in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Selzen festgelegt.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs.2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 17.02.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung liegt mit Schreiben vom 03.03.2026 vor.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 17.12.2025 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.
Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 19.03.2026 bis 27.03.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.