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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 13/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Weinolsheimfür das Haushaltsjahr 2023vom 27.02.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2023

1.

im Ergebnishaushalt 2023

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.829.417,00

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.827.245,00

Euro

der Jahresüberschuss auf

2.172,00

Euro

2.

im Finanzhaushalt 2023

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

68.061,00

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

806.000,00

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.077.000,00

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-271.000,00

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

202.939,00

Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2023, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0

Euro

verzinste Kredite

0

Euro

zusammen

0

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2023

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4

Steuersätze

[1] Die Steuersätze 2023 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

355

v.H.

Grundsteuer B

475

v.H.

Gewerbesteuer

385

v.H.

[2] Die Hundesteuer für das Jahr 2023 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

60

Euro

für den zweiten Hund

120

Euro

für jeden weiteren Hund

180

Euro

für den ersten gefährlichen Hund

300

Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

450

Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600

Euro

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2023 festgesetzt:

[1]

Weinbergshut

65,00

Euro pro Hektar

[2]

Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

50,00

Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

30,00 Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

60,00

Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

90,00

Euro

50.000,01 Euro

und darüber

120,00

Euro

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 betrug 2.608.860,07 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2020 beträgt 3.212.783,17 € und zum 31.12.2021 dann 3.246.418,22 €.

Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 3.073.978,22 € Euro.

Im Jahr 2023 beläuft sich der Stand voraussichtlich auf 3.076.150,22 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Weinolsheim, den 24.03.2023
(Dienstsiegel)
Gabriele Wagner, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 03.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 08.02.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Weinolsheim hatten die Möglichkeit bis zum 27.02.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 13.04.2023 bis Freitag, 21.04.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 219, öffentlich aus.

55276 Oppenheim 24.03.2023
gez. Martin Groth, Bürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.