Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.03.2024 festgestellt. Dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und den Beigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022 erteilt.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss liegt in der Zeit vom 04.04.2024 bis 12.04.2024 zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant‘ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 207, während der allgemeinen Öffnungszeiten, öffentlich aus.