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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 13/2025
Andere Behörden und Stellen - Amtlicher Teil
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Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung Köngernheim

Gewann

Nutzungsart

Fläche

Am Riegel

Ackerland

5.854 m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb der Grundstücke zu den gleichen Bedingungen des Vertrages/ ortsüblichen Preis interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim schriftlich bekunden.

Dies kann per E-Mail an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.