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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 13/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Köngernheim für das Haushaltsjahr 2026 vom 04.02.2026

Der Gemeinderat hat am 04.02.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung einstimmig beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.02.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Haushalsgenehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben vom 17.03.2026 vor.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

3.940.450 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.825.847 €

der Jahresüberschuss

114.603 €

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

180.125 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.024.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

2.968.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

56.000 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

236.125 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-236.125 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

für zinslose Kredite auf

0 €

für verzinste Kredite auf

0 €

zusammen auf

0 €

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2026 keine

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  —  0 €

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgelegt auf 3.391.632 Euro.

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt: Hj 2026

Grundsteuer A

345 %

Grundsteuer B

465 %

Gewerbesteuer

380 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

70 €

für den zweiten Hund

85 €

für den dritten Hund

110 €

für jeden weiteren Hund

140 €

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:

Weinbergshut

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2026

26,00 € pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2024

0,00 € pro Hektar

Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2026

35,00 € pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2024

0,00 € pro Hektar

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert

bis 2.000,00 €

keine Gebühr

von 2.000,01 €

bis 25.000,00 €

30,00 €

von 25.000,01 €

und darüber

60,00 €

Bei Nichtnachweisung des Grundstückwertes wird die Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben.

Die Stellplatzgebühren

gem. § 47 LBauO werden wie folgt festgesetzt:

je Stellplatz  — 10.225,00 €

§ 7

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 3.969.558,26 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 3.990.354,26 € und zum 31.12.2026 dann 4.104.957,26 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO sind in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Köngernheim festgelegt.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

§ 10

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Köngernheim, den 19.03.2026
gez. Jutta Hoff, Ortsbürgermeisterin

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.02.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Haushaltsgenehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben vom 17.03.2026 vor.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 19.01.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.

Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 26.03.2026 bis 07.04.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 19.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Groth, Bürgermeister