Der Gemeinderat hat am 04.02.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung einstimmig beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.02.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Haushalsgenehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben vom 17.03.2026 vor.
Festgesetzt werden
im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge | 3.940.450 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.825.847 € |
| der Jahresüberschuss | 114.603 € |
im Finanzhaushalt
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 180.125 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.024.000 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.968.000 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 56.000 € |
| die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0 € |
| die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 236.125 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -236.125 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
| für zinslose Kredite auf | 0 € |
| für verzinste Kredite auf | 0 € |
| zusammen auf | 0 € |
nachrichtlich:
Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2026 keine
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgelegt auf 3.391.632 Euro.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt: Hj 2026
| • | Grundsteuer A | 345 % |
| • | Grundsteuer B | 465 % |
| • | Gewerbesteuer | 380 % |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| • | für den ersten Hund | 70 € |
| • | für den zweiten Hund | 85 € |
| • | für den dritten Hund | 110 € |
| • | für jeden weiteren Hund | 140 € |
für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:
Weinbergshut
| • | Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2026 | 26,00 € pro Hektar |
| • | Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2024 | 0,00 € pro Hektar |
Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen
| • | Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2026 | 35,00 € pro Hektar |
| • | Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2024 | 0,00 € pro Hektar |
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs. 1 Satz 3 BauGB über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB) erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert
| bis 2.000,00 € | keine Gebühr | |
| von 2.000,01 € | bis 25.000,00 € | 30,00 € |
| von 25.000,01 € | und darüber | 60,00 € |
Bei Nichtnachweisung des Grundstückwertes wird die Gebühr in Höhe von 60,00 € erhoben.
Die Stellplatzgebühren
gem. § 47 LBauO werden wie folgt festgesetzt:
je Stellplatz — 10.225,00 €
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 3.969.558,26 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 3.990.354,26 € und zum 31.12.2026 dann 4.104.957,26 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO sind in der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Köngernheim festgelegt.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
Hinweise:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 19.02.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Haushaltsgenehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben vom 17.03.2026 vor.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 19.01.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.
Gemäß § 97 Abs. 3 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 26.03.2026 bis 07.04.2026 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.