Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbedarf der Erträge auf — 2.189.992 EUR
der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf — 2.189.312 EUR
der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf — 680 EUR
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 76.374 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 8.000 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 465.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — -457.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — 368.048 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen oder von Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A auf — 345 v.H.
Grundsteuer B auf — 465 v.H.
Gewerbesteuer auf — 380 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund — 60,00 Euro
für den zweiten Hund — 90,00 Euro
für jeden weiteren Hund — 120,00 Euro
für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:
Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 — 12,00 EUR
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 — -11,52 EUR
Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 — 30,00 EUR
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022 — 0,00 EUR
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert
von 0,00 EUR bis 15.00,00 EUR — 15,00 EUR
von 15.000,01 EUR bis 50.000,00 EUR — 35,00 EUR
von 50.000,01 EUR bis 100.000,00 EUR — 55,00 EUR
von 100.000,01 EUR bis 150.000,00 EUR — 80,00 EUR
von 150.000,01 EUR — und darüber — 110,00 EUR
Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß § 47 Absatz 4 Landesbauordnung (LBauO) wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 5.263.732 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Vorjahr) beträgt 5.062.975 EUR und zum 31.12.2023 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 5.063.655 EUR.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 EUR überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50 EUR festgesetzt.
Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 50,01 EUR bis 2.560,00 EUR endgültig zu entscheiden.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 01.02.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dexheim hatten die Möglichkeit bis zum 15.02.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 06.04.2023 bis 14.04.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.