Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Dexheim für das Haushaltsjahr 2023

vom 23.02.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbedarf der Erträge auf  —  2.189.992 EUR

der Gesamtbedarf der Aufwendungen auf  —  2.189.312 EUR

der Jahresüberschuss / Fehlbetrag auf  —  680 EUR

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  76.374 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  8.000 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  465.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -457.000 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  368.048 EUR

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen oder von Investitionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf  —  345 v.H.

Grundsteuer B auf  —  465 v.H.

Gewerbesteuer auf  —  380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund  —  60,00 Euro

für den zweiten Hund  —  90,00 Euro

für jeden weiteren Hund  —  120,00 Euro

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG), werden wie folgt festgesetzt:

Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023  —  12,00 EUR

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021  —  -11,52 EUR

Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen bei Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023  —  30,00 EUR

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2022  —  0,00 EUR

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechtes erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert

von 0,00 EUR bis 15.00,00 EUR  —  15,00 EUR

von 15.000,01 EUR bis 50.000,00 EUR  —  35,00 EUR

von 50.000,01 EUR bis 100.000,00 EUR  —  55,00 EUR

von 100.000,01 EUR bis 150.000,00 EUR  —  80,00 EUR

von 150.000,01 EUR  — und darüber  — 110,00 EUR

Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß § 47 Absatz 4 Landesbauordnung (LBauO) wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 (Haushaltsvorvorjahr) beträgt 5.263.732 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Vorjahr) beträgt 5.062.975 EUR und zum 31.12.2023 (Haushaltsjahr) dann wahrscheinlich 5.063.655 EUR.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000 EUR überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

Stundung, Niederschlagung und Erlass

Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50 EUR festgesetzt.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und über den Erlass von Forderungen von 50,01 EUR bis 2.560,00 EUR endgültig zu entscheiden.

Dexheim, 29.03.2023
gez. Hubert Horn, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 01.02.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Dexheim hatten die Möglichkeit bis zum 15.02.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan von 06.04.2023 bis 14.04.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

55276 Oppenheim, 29.03.2023
gez. Martin Groth, Bürgermeister