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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Ortsgemeinde Undenheim

Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen der Ortsgemeinde Undenheim

Einsichtnahme und Möglichkeit der Einreichung von Vorschlägen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Ratsmitglieder am 05.04.2023 zugeleitet.

Sie, die Bürgerinnen und Bürger, haben nun die Möglichkeit, ab sofort bis zur Beschlussfassung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Undenheim Einsicht in die Haushaltssatzung 2023 und die entsprechenden Unterlagen zu nehmen.

Die Einsichtnahme ist in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim (06133/4901-236 oder per Mail an maria.duttenhoefer@vg-rhein-selz.de) möglich. Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten.

Ferner können Sie von der Bekanntmachung an, innerhalb von 14 Tagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, schriftlich oder elektronisch (Email-Adresse: maria.duttenhoefer@vg-rhein-selz.de) Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2023, dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einreichen; über diese Vorschläge wird dann der Gemeinderat Undenheim am 27.04.2023 befinden.

55278 Undenheim, den 31.03.2023
gez. Marcus Becker, Ortsbürgermeister