Die Aufbaugemeinschaft UELVERSHEIM (Körperschaft des öffentlichen Rechts) lädt hiermit alle Mitglieder zu einer Mitgliederversammlung am 24.04.2024 um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Uelversheim, Peterstraße 10 ein. Um den rechtzeitigen Versammlungsbeginn zu ermöglichen, erfolgt die Stimmerfassung bereits zwischen 17:30 und 18:15 Uhr.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden Gerhard Hinkel-Stallmann |
| 2. | Ernennung von Schriftführer und Stimmzählern |
| 3. | Informationen zum Bodenordnungsverfahren durch die Bodenordnungsbehörde |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan für den Aufbauabschnitt III |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltspläne 2025 und 2026 |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Beitragssatzung für den Aufbauabschnitt III 2024/25 |
| 7. | Beratung und Beschlussfassung über die Abräumung der Rebanlagen im Aufbauabschnitt „Aulenberg III“ |
| 8. | Verschiedenes |
Das Aufbaugebiet (§ 11 Absatz 2 Weinbergsaufbaugesetz) umfasst die gesamte Weinbergsfläche der Gemarkung Uelversheim.
Stimmberechtigte Mitglieder der Aufbaugemeinschaft sind die Eigentümer von Rebflächen im Aufbaugebiet sowie die Inhaber von dinglichen oder persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung dieser Rebflächen berechtigen und deren Nutzung sie tatsächlich ausüben (z.B. Pächter) (vgl. § 11 Abs. 2 S. 2 WAG).
Die Mitglieder werden gebeten, vor Beginn der Versammlung zur Ermittlung der Stimmzahl ihre im Aufbaugebiet liegende Weinbergsfläche zu Protokoll zu geben, da die Abstimmung gemäß § 11 der Satzung flächenmäßig vorgenommen werden muss. Für den Nachweis der Stimmzahl sind die EU-Weinbaukartei oder Grundbuchauszüge zur Mitgliederversammlung mitzubringen.
Um eine rasche Registrierung zu gewährleisten, werden die Mitglieder dringend ersucht, bereits vor der Stimmerfassung eine Addition ihrer im Aufbaugebiet (Gemarkung Uelversheim) gelegenen Weinbergsflächen vorzunehmen.