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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 14/2024
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Dolgesheim für das Haushaltsjahr 2024 vom 11.03.2024

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2024

1.

im Ergebnishaushalt 2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

2.055.486,00

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.054.206,00

Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

1.280,00

Euro

2.

im Finanzhaushalt 2024

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

12.087,00

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

79.980,00

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

39.450,00

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

40.530,00

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

-52.617,00

Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2024, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0,00

Euro

verzinste Kredite

0,00

Euro

zusammen

0,00

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 564.608,94 €.

§ 5

Steuersätze

[1] Die Steuersätze 2024 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

365

v.H.

Grundsteuer B

470

v.H.

Gewerbesteuer

380

v.H.

[2] Die Hundesteuer für das Jahr 2024 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

54,00

Euro

für den zweiten Hund

72,00

Euro

für jeden weiteren Hund

90,00

Euro

für den ersten gefährlichen Hund

432,00

Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

576,00

Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

720,00

Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2024 festgesetzt:

[1] Weinbergshut

30,00

Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

30,00

Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

30,00

Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

60,00

Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

90,00

Euro

50.000,01 Euro

und darüber

120,00

Euro

§ 7

Eigenkapital

Der Stand zum 31.1.2022 beträgt 2.470.220,73 €.

Der Stand zum 31.12.2023 beträgt 2.481.310,58 € und voraussichtlich lautet der Stand zum 31.12.2024 2.482.590,58 €.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.100,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Dolgesheim, den 11.03.2024
(Dienstsiegel)
(Klaus Backhaus)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 12.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 21.02.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Dolgesheim hatten die Möglichkeit bis zum 11.03.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 11.04.2024 bis Freitag, 19.04.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 11.03.2024
gez. Martin Groth
Bürgermeister