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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 14/2026
Amtlicher Teil
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2026 - Standsicherheitsprüfung von Grabmalen auf den gemeindlichen und städtischen Friedhöfen der Verbandgemeinde Rhein-Selz

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz weist darauf hin, dass Grabmale auf den Friedhöfen dauernd in verkehrssicherem Zustand zu halten sind. Um etwaige Unfallgefahren für die Friedhofsbe­sucher durch mangelhafte Grabmale auszuschließen, werden im Interesse der Allgemeinheit, des Einzelnen und zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht auch in diesem Jahr wieder die Grabmale auf ihren ordnungsgemäßen und funktionsgerechten Zustand hin überprüft.

Auf den Friedhöfen werden die Standsicherheitskontrollen von einem Fachunternehmen durchge­führt, das dies mit Hilfe eines Messgerätes kontrolliert und dokumentiert. Wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von 500 N bzw. 300 N (Newton) belastet werden kann, ist die Standsicherheit gegeben.

Grabstätten welche Standsicherheitsmängel aufweisen, werden gekennzeichnet bzw. gesichert und der/die Nutzungsberechtigte zwecks Instandsetzung des Mangels benachrichtigt.

Die satzungsgemäßen jährlichen Standsicherheitsprüfungen werden in diesem Jahr öffentlich vom 10.04. bis 15.04.2026 auf den Friedhöfen in:

Dalheim, Dexheim, Dienheim, Dolgesheim, Dorn-Dürkheim, Eimsheim, Friesenheim, Guntersblum, Hahnheim, Hillesheim, Köngernheim, Ludwigshöhe, Nierstein, Schwabsburg, Oppenheim, Uelversheim, Undenheim, Weinolsheim, Wintersheim und vom 20.04. bis 24.04.2026 in Mommenheim und Selzen durchgeführt.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass aufgrund ungünstiger Witterungseinflüsse sich die Termine verschieben können.

Die Friedhofsverwaltung bittet gemäß den Friedhofssatzungen alle Nutzungsberechtigten von Grab­stätten, im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung bereits vorab eine Überprüfung der Grabmalsi­cherheit vorzunehmen, falls erforderlich die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen zu veranlassen und einen Fachbetrieb mit der ordnungsgemäßen Schadensbehebung zu beauftragen. Die Grabmale sind ihrer Größe entsprechend nach den allgemeinen anerkannten Regeln des Handwerks zu funda­mentieren und so zu befestigen, dass sie dauerhaft standsicher sind und auch beim Öffnen benach­barter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können.

Verbandsgemeindeverwaltung
Rhein-Selz/Bürgerdienste
Martin Groth
Bürgermeister