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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 14/2026
Andere Behörden und Stellen - Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Gewässerschau nach § 101 Landeswassergesetz (LWG)

Die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd führt vom 21.04.2026 bis 22.04.2026 eine Gewässerschau am Flügelsbach und dem Zornheimer Graben durch.

Der Schauplan ist auf der Internetseite der SGD Süd unter dem Link:

https://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen

veröffentlicht.

Den Eigentümern, Anliegern, Nutzungsberechtigten sowie den nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Verbänden steht es nach § 101 Abs. 2 Landeswassergesetz frei, an der Gewässerschau teilzunehmen. Des Weiteren werden die Anlieger, Eigentümer und Nutzungsberechtigten aufgefordert, das Betreten ihrer Grundstücke gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz zu gestatten.

Mainz, den 26.03.2026
gez. Karsten

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

Kleine Langgasse 3, 55116 Mainz, Tel.: +49 6131 23 970