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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzungder Ortsgemeinde Guntersblumfür das Haushaltsjahr 2023vom 23.02.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

10.196.930

Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.592.210

Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

604.720

Euro

2.

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

797.020

Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.075.815

Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.127.000

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.051.185

Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

254.165

Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite

0

Euro

verzinste Kredite

407.465

Euro

zusammen

407.465

Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Steuersätze

[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

360

v.H.

Grundsteuer B

465

v.H.

Gewerbesteuer

395

v.H.

[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

70

Euro

für den zweiten Hund

120

Euro

für jeden weiteren Hund

150

Euro

für den ersten gefährlichen Hund

210

Euro

für den zweiten gefährlichen Hund

360

Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund

450

Euro

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:

[1]

Weinbergshut

100,00

Euro pro Hektar

[2]

Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

20,00

Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00 Euro

7.500,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

50,00

Euro

50.000,01 Euro

und darüber

100,00

Euro

[4] Für die Benutzung des Wochenmarktes nach § 13 der Wochenmarktsatzung der Ortsgemeinde Guntersblum vom 22.11.2001

Tagesgebühr

3,00 Euro

Vierteljahresgebühr

25,00

Euro

Jahresgebühr

96,00

Euro

Strom-/Wasserpauschale

2,00

Euro

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 betrug 10.327.332 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 9.942.642 Euro und zum 31.12.2023 dann 10.547.362 Euro.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500 Euro überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Guntersblum, den 04.04.2023
(Dienstsiegel)
Claudia Bläsius-Wirth, Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 01.02.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Guntersblum hatten die Möglichkeit bis zum 23.02.2023 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 13.04.2023 bis Freitag, 21.04.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 04.04.2023
gez. Martin Groth, Bürgermeister