Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
unverändert
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
unverändert
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
unverändert
§ 4 Steuersätze
| [1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | ||
| Grundsteuer A | 345 | v.H. |
| Grundsteuer B | 465 | v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 | v.H. |
| [2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
| für den ersten Hund | 48 | Euro |
| für den zweiten Hund | 120 | Euro |
| für jeden weiteren Hund | 180 | Euro |
| für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes | ||
§ 5 Gebühren und Beiträge
[1] Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt.
[2] Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:
| Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 | 33,00 | Euro pro Hektar |
| Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 | -11,71 | Euro pro Hektar |
[3] Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben:
| Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 | 42,85 | Euro pro Hektar | |
| Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 | 0,00 | Euro pro Hektar | |
[4] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 50 Euro.
[5] Nutzungsgebühr Gemeindebücherei
Die Ausleihe von Büchern erfolgt nach den Bestimmungen der Nutzungsordnung der Gemeindebücherei.
Mit Beginn der neunten Woche der Ausleihzeit wird eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro je Buch und Woche erhoben.
[6] Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Mommenheim über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen wird auf 7.281 Euro festgesetzt.
§ 6 Eigenkapital
unverändert
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
unverändert
§ 8 Wertgrenze für Investitionen
unverändert
§ 9 Stundung, Niederschlagung und Erlass
unverändert
Hinweis:
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 15.02.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mommenheim hatten die Möglichkeit bis zum 02.03.2023 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt die 1. Nachtragshaushaltssatzung vom 13.04.2023 bis 21.04.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.