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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzungder Ortsgemeinde Mommenheimfür das Haushaltsjahr 2023vom 02.03.2023

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

unverändert

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

unverändert

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

unverändert

§ 4 Steuersätze

[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345

v.H.

Grundsteuer B

465

v.H.

Gewerbesteuer

380

v.H.

[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

48

Euro

für den zweiten Hund

120

Euro

für jeden weiteren Hund

180

Euro

für gefährliche Hunde das Achtfache des jeweiligen Steuersatzes

§ 5 Gebühren und Beiträge

[1] Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt.

[2] Zur Deckung der Aufwendungen für die Weinbergshut werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023

33,00

Euro pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021

-11,71

Euro pro Hektar

[3] Für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Feldwegen, Wirtschaftswegen, Weinbergswegen und von Waldwegen werden folgende Beiträge erhoben:

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023

42,85

Euro pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021

0,00

Euro pro Hektar

[4] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde eine Gebühr von 50 Euro.

[5] Nutzungsgebühr Gemeindebücherei

Die Ausleihe von Büchern erfolgt nach den Bestimmungen der Nutzungsordnung der Gemeindebücherei.

Mit Beginn der neunten Woche der Ausleihzeit wird eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro je Buch und Woche erhoben.

[6] Der Geldbetrag pro Stellplatz oder Garage (Ablösebetrag) gemäß der Satzung der Ortsgemeinde Mommenheim über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen wird auf 7.281 Euro festgesetzt.

§ 6 Eigenkapital

unverändert

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

unverändert

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

unverändert

§ 9 Stundung, Niederschlagung und Erlass

unverändert

Mommenheim, den 05.04.2023
(Dienstsiegel)
(Hans-Peter Broock), Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 15.02.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der 1. Nachtragshaushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Mommenheim hatten die Möglichkeit bis zum 02.03.2023 Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt die 1. Nachtragshaushaltssatzung vom 13.04.2023 bis 21.04.2023, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 05.04.2023
gez. Martin Groth, Bürgermeister