Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2024
1. im Ergebnishaushalt 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 1.427.682,80 Euro
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 1.418.883,00 Euro
der Jahresüberschuss auf — 8.799,80 Euro
2. im Finanzhaushalt 2024
der Saldo der ordentlichen
Ein- und Auszahlungen auf — 36.782,80 Euro
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 85.257,00 Euro
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 72.900,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf — 12.357,00 Euro
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf — -49.139,80 Euro
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite im Jahr 2024, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
zinslose Kredite — 0,00 Euro
verzinste Kredite — 0,00 Euro
zusammen — 0,00 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 856.837,19 €.
[1] Die Steuersätze 2024 für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A — 345 v.H.
Grundsteuer B — 465 v.H.
Gewerbesteuer — 380 v.H.
[2] — Die Hundesteuer für das Jahr 2024 beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund — 48,00 Euro
für den zweiten Hund — 72,00 Euro
für jeden weiteren Hund — 90,00 Euro
für den ersten gefährlichen Hund — 384,00 Euro
für den zweiten gefährlichen Hund — 576,00 Euro
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 720,00 Euro
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt für das Jahr 2024 festgesetzt:
[1] Weinbergshut — 20,00 Euro pro Hektar
[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen — 5,00 Euro pro Hektar
[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von
0,00 Euro bis 7.500,00 Euro — 15,00 Euro
7.500,01 Euro bis 25.000,00 Euro — 25,00 Euro
25.000,01 Euro bis 50.000,00 Euro — 35,00 Euro
50.000,01 Euro und darüber — 51,00 Euro
Der Stand zum 31.12.2021 beträgt 2.030.9390,826 Euro und zum 31.12.2022 2.202.963,96 Euro. Der Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023 voraussichtlich 2.213.806,76 €.
Zum 31.12.2024 hat die Gemeinde voraussichtlich ein Eigenkapital von 2.222.606,56 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.000,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2024 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 21.02.2024 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Eimsheim hatten die Möglichkeit bis zum 13.03.2024 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom Donnerstag, 11.04.2024 bis Freitag, 19.04.2024, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 207, öffentlich aus.
Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung des Verfahrens oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.