Titel Logo
Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 16/2023
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzungder Stadt Niersteinfür das Haushaltsjahr 2023vom 01.03.2023

Der Stadtrat hat am 01.03.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen.

Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  14.317.596 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  14.260.306 €

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf  —  57.290 €

im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen  —  432.842 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  —  180.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  425.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  - 245.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit  —  -187.842 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

Haushaltsjahr 2023

für zinslose Kredite auf  —  0,00 €

für verzinste Kredite auf  —  0,00 €

zusammen auf  —  0,00 €

nachrichtlich:

Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2023  —  0,00 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0,00 € für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagt.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite

aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf  — 0,00 €

§ 4

Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:  — Hj. 2023

Grundsteuer A  — 345 %

Grundsteuer B  —  465 %

Gewerbesteuer  —  390 %

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden:

 —  Hj. 2023

für den ersten Hund  —  70 €

für den zweiten Hund  — 150 €

für jeden weiteren Hund  — 210 €

§ 5

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige städtische Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:

Weinbergshut

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023  —  0,00 € pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021  —  0,00 € pro Hektar

Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen

Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023  —  0211112,00 € pro Hektar

Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021  —  0,00 € pro Hektar

Zeugnis Vorkaufsrecht

Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs.1, Satz 3 BauGB und §32 Denkmalschutzgesetz über die

Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB)

erhebt die Stadt im Hj. 2021

bei Grundstücken

bei einem Wert von

0,01 €

bis

10.000,00 €

35,00 €

bei einem Wert von

10.000,01 €

bis

30.000,00 €

50,00 €

bei einem Wert von

30.000,01 €

bis

50.000,00 €

75,00 €

bei einem Wert von

50.000,01 €

bis

100.000,00 €

150,00 €

bei einem Wert von

100.000,01 €

bis

150.000,00 €

175,00 €

bei einem Wert von

150.000,01 €

und darüber

200,00 €

Bei Nichtnachweisung des Grundstückwertes wird die Gebühr in Höhe von 200,00 € erhoben.

Sondernutzungsgebühr für die Durchführung von Weinbergsrundfahrten

gem. § 4 der Benutzungssatzung Wirtschaftswege der Stadt Nierstein in der zur Zeit geltenden Fassung

Im Haushaltsjahr 2023

Je Wagen und Fahrt  —  10,00 €

Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Stadt

Nutzungsgebühr für die folgenden stadteigenen öffentlichen Einrichtungen:

Fockenberghütte, Brudersberg, Wartturm, Pergola, Bolzplatz, Schlossturm

für ortsansässige Nutzer  —  40,00 €

für auswärtige Nutzer  —  150,00 €

zuzüglich einer Kaution in Höhe von  —  250,00 €

Nutzung Jugendhäuser je Veranstaltung

für ortsansässige Nutzer  —  50,00 €

für auswärtige Nutzer  —  100,00 €

zuzüglich einer Kaution in Höhe von  —  100,00 €

Nutzung Hochzeitsraum einschl. Terrasse und Park

je Eheschließung  — 150,00 €

Serviceleistungen Fremdenverkehrsamt

Zimmervermittlung:

mit verbindlicher Buchungsbestätigung

6,00 €

5,00 €

(Hotels, Pensionen,

Privatzimmer)

Gaststättenvermittlung:

mit verbindlicher Buchungsbestätigung

10 - 20 Personen 25,00 €

25,00 €

20 - 100 Personen 50,00 €

50,00 €

100 - 300 Personen 75,00 €

75,00 €

Fremdenverkehr-sservice:

Stadtplan 0,50 €

0,50 €

Stadtprospekt 1,50 €

1,50 €

Stadtführer (Broschüre) 1,45 €

1,45 €

Ansichtskarten 0,50 €

0,50 €

Prospektversand - Grundbetrag 3,00 €

2,50 €

Porto - bei Versand von Broschüren, 2,50 €

Prospekten, Stadtplänen, Ansichtskarten

1,50 €

Weingläser mit Motiv 2,50 €

2,50 €

Säntisbecher 0,80 €

0,80 €

„CD - Unser Örtchen Nierstein“ 15,00 €

15,00 €

Weinmaus 10,00 €

10,00 €

Pauschalangebote für Kultur, 10 %

Übernachtungen, Events usw. nach

Auftragssumme

10 %

§ 6

Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.21 betrug 37.980.844,73 €, zum 31.12.2022 voraussichtlich dann 37.120.732,73 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 37.178.022,73 €.

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.500,00 € überschritten sind.

§ 8

Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

§ 9

Stundung, Niederschlagung und Erlass

Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50,00 € festgesetzt.

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und den Erlass von Forderungen von

50,01 € bis 2.500,00 € endgültig zu entscheiden.

§ 10

Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.

Nierstein, den 13.04.2023

gez. Jochen Schmitt, Stadtbürgermeister

Hinweise:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 08.02.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.

Gemäß § 97 Abs. 2 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 20.04.2023 bis 28.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 13.04.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Martin Groth, Bürgermeister