Der Stadtrat hat am 01.03.2023 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, in der derzeit geltenden Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß §97 Abs 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Festgesetzt werden
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 14.317.596 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 14.260.306 €
der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag auf — 57.290 €
im Finanzhaushalt
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen — 432.842 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 180.000 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 425.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — - 245.000 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit — -187.842 €
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
Haushaltsjahr 2023
für zinslose Kredite auf — 0,00 €
für verzinste Kredite auf — 0,00 €
zusammen auf — 0,00 €
nachrichtlich:
Darlehensumschuldungen / -prolongationen im Hj. 2023 — 0,00 €
Verpflichtungsermächtigungen werden in Höhe von 0,00 € für das Haushaltsjahr 2023 veranschlagt.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite
aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 0,00 €
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: — Hj. 2023
Grundsteuer A — 345 %
Grundsteuer B — 465 %
Gewerbesteuer — 390 %
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Stadtgebietes gehalten werden:
— Hj. 2023
für den ersten Hund — 70 €
für den zweiten Hund — 150 €
für jeden weiteren Hund — 210 €
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige städtische Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S 175), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBL. S 57) werden festgesetzt:
Weinbergshut
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 — 0,00 € pro Hektar
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 — 0,00 € pro Hektar
Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen
Vorausleistungen für das Haushaltsjahr 2023 — 0211112,00 € pro Hektar
Endabrechnung für das Haushaltsjahr 2021 — 0,00 € pro Hektar
Zeugnis Vorkaufsrecht
Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach § 28 Abs.1, Satz 3 BauGB und §32 Denkmalschutzgesetz über die
Nichtausübung oder das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts (§§ 24 und 25 BauGB)
erhebt die Stadt im Hj. 2021
| bei Grundstücken | ||||
| bei einem Wert von | 0,01 € | bis | 10.000,00 € | 35,00 € |
| bei einem Wert von | 10.000,01 € | bis | 30.000,00 € | 50,00 € |
| bei einem Wert von | 30.000,01 € | bis | 50.000,00 € | 75,00 € |
| bei einem Wert von | 50.000,01 € | bis | 100.000,00 € | 150,00 € |
| bei einem Wert von | 100.000,01 € | bis | 150.000,00 € | 175,00 € |
| bei einem Wert von | 150.000,01 € | und darüber | 200,00 € | |
Bei Nichtnachweisung des Grundstückwertes wird die Gebühr in Höhe von 200,00 € erhoben.
Sondernutzungsgebühr für die Durchführung von Weinbergsrundfahrten
gem. § 4 der Benutzungssatzung Wirtschaftswege der Stadt Nierstein in der zur Zeit geltenden Fassung
Im Haushaltsjahr 2023
Je Wagen und Fahrt — 10,00 €
Benutzungsgebühren für Einrichtungen der Stadt
Nutzungsgebühr für die folgenden stadteigenen öffentlichen Einrichtungen:
Fockenberghütte, Brudersberg, Wartturm, Pergola, Bolzplatz, Schlossturm
für ortsansässige Nutzer — 40,00 €
für auswärtige Nutzer — 150,00 €
zuzüglich einer Kaution in Höhe von — 250,00 €
Nutzung Jugendhäuser je Veranstaltung
für ortsansässige Nutzer — 50,00 €
für auswärtige Nutzer — 100,00 €
zuzüglich einer Kaution in Höhe von — 100,00 €
Nutzung Hochzeitsraum einschl. Terrasse und Park
je Eheschließung — 150,00 €
Serviceleistungen Fremdenverkehrsamt
| Zimmervermittlung: | mit verbindlicher Buchungsbestätigung | 6,00 € | 5,00 € |
| (Hotels, Pensionen, Privatzimmer) | |||
| Gaststättenvermittlung: | mit verbindlicher Buchungsbestätigung | ||
| 10 - 20 Personen 25,00 € | 25,00 € | ||
| 20 - 100 Personen 50,00 € | 50,00 € | ||
| 100 - 300 Personen 75,00 € | 75,00 € | ||
| Fremdenverkehr-sservice: | Stadtplan 0,50 € | 0,50 € | |
| Stadtprospekt 1,50 € | 1,50 € | ||
| Stadtführer (Broschüre) 1,45 € | 1,45 € | ||
| Ansichtskarten 0,50 € | 0,50 € | ||
| Prospektversand - Grundbetrag 3,00 € | 2,50 € | ||
| Porto - bei Versand von Broschüren, 2,50 € Prospekten, Stadtplänen, Ansichtskarten | 1,50 € | ||
| Weingläser mit Motiv 2,50 € | 2,50 € | ||
| Säntisbecher 0,80 € | 0,80 € | ||
| „CD - Unser Örtchen Nierstein“ 15,00 € | 15,00 € | ||
| Weinmaus 10,00 € | 10,00 € | ||
| Pauschalangebote für Kultur, 10 % Übernachtungen, Events usw. nach Auftragssumme | 10 % |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.21 betrug 37.980.844,73 €, zum 31.12.2022 voraussichtlich dann 37.120.732,73 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt 37.178.022,73 €.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 3.500,00 € überschritten sind.
Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Die Höhe der unerheblichen Beträge wird auf 50,00 € festgesetzt.
Der Hauptausschuss wird ermächtigt, über unbefristete Niederschlagungen und den Erlass von Forderungen von
50,01 € bis 2.500,00 € endgültig zu entscheiden.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Nierstein, den 13.04.2023
gez. Jochen Schmitt, Stadtbürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 14.03.2023 vorgelegt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Abs. 1 GemO, erfolgte am 08.02.2023 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.
Gemäß § 97 Abs. 2 GemO liegt der Haushaltsplan in der Zeit vom 20.04.2023 bis 28.04.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus.