Ausgabe 16/2025
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Dolgesheim
Bekanntmachung gemäß § 62 Abs. 6 KWG für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Dolgesheim am 25. Mai 2025
Für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters hat der Wahlausschuss der Ortsgemeinde Dolgesheim in seiner Sitzung am 09.04.2025, 19:00 Uhr festgestellt, dass kein Wahlvorschlag beim zuständigen Wahlleiter bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz eingereicht wurde.
Somit findet in der Ortsgemeinde Dolgesheim am Sonntag, den 25. Mai 2025, keine Ortsbürgermeisterwahl statt.
Die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters erfolgt durch den Gemeinderat (§ 53 Abs. 2 GemO).
Dolgesheim, 10.04.2025
gez. Held
als Wahlleiter für die Wahl zur Ortsbürgermeisterin / zum Ortsbürgermeister