Der Gemeinderat Hillesheim hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) die folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 6 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Für die Verwaltung der Ortsgemeinde können bis zu zwei Geschäftsbereiche gebildet werden, die auf die Beigeordneten zu übertragen sind.
In § 8 wird Abs. 2 wie folgt ergänzt und § 8 Abs. 4 wie folgt geändert:
(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Der Erste Beigeordnete erhält bei der Übertragung eines Geschäftsbereiches eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25 % der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 S. 1 KomAEVO. Der in der Vertretungsfolge zweite Beigeordnete erhält bei der Übertragung eines Geschäftsbereiches eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 S. 1 KomAEVO.
(4) § 7 Abs. 2 und 3 gelten entsprechend.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.