Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2026
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 945.697 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 945.266 Euro |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf | 431 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 43.960 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 12.400 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 850.000 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -837.600 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 793.640 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
zinslose Kredite — 0 Euro
verzinste Kredite — 0 Euro
Zusammen — 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 37.250 €.
[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A — 345 v.H.
Grundsteuer B — 465 v.H.
Gewerbesteuer — 380 v.H.
[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund — 42 Euro
für den zweiten Hund — 60 Euro
für jeden weiteren Hund — 72 Euro
für den ersten gefährlichen Hund — 180 Euro
für den zweiten gefährlichen Hund — 270 Euro
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 360 Euro
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:
| [1] Weinbergshut | 35,00 Euro pro Hektar | |
| [2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen | ||
| von Wirtschaftswegen | 90,00 Euro pro Hektar | |
[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von
| 0,00 Euro | bis | 7.500,00 Euro | 15,00 Euro |
| 7.500,01 Euro | bis | 25.000,00 Euro | 25,00 Euro |
| 25.000,01 Euro | bis | 50.000,00 Euro | 35,00 Euro |
| 50.000,01 Euro | und darüber | 51,00 Euro |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 3.141.679,25 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 3.187.997,25 Euro und zum 31.12.2026 dann 3.188.428,25 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 04.02.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ludwigshöhe hatten die Möglichkeit bis zum 23.02.2026 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 20.04.-28.04.2026, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213-214, öffentlich aus.