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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 16/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ludwigshöhe für das Haushaltsjahr 2026 vom 23.02.2026

Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden im Haushaltsjahr 2026

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

945.697 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

945.266 Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

431 Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

43.960 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

12.400 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

850.000 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

-837.600 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

793.640 Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite  —  0 Euro

verzinste Kredite  —  0 Euro

Zusammen  —  0 Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 37.250 €.

§ 5

Steuersätze

[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A —  345 v.H.

Grundsteuer B  — 465 v.H.

Gewerbesteuer  — 380 v.H.

[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund  — 42 Euro

für den zweiten Hund  — 60 Euro

für jeden weiteren Hund —  72 Euro

für den ersten gefährlichen Hund  — 180 Euro

für den zweiten gefährlichen Hund  — 270 Euro

für jeden weiteren gefährlichen Hund  — 360 Euro

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:

[1] Weinbergshut

35,00 Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen

von Wirtschaftswegen

90,00 Euro pro Hektar

[3] Für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00 Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25,00 Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

35,00 Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00 Euro

§ 7

Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 3.141.679,25 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 3.187.997,25 Euro und zum 31.12.2026 dann 3.188.428,25 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Ludwigshöhe, den 23.02.2026
 —  (Dienstsiegel)
(Hartmut Zimmermann)
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2026 vorgelegt worden. Sie enthält genehmigungspflichtige Teile.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 04.02.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme der Haushaltssatzung sowie der dazugehörigen Planunterlagen. Die Haushaltssatzung lag bis zur Beschlussfassung im Gemeinderat zur Einsichtnahme aus. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Ludwigshöhe hatten die Möglichkeit bis zum 23.02.2026 Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung einzureichen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 20.04.-28.04.2026, während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213-214, öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 13.04.2026
gez. Martin Groth
Bürgermeister