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Rhein-Selz aktuell
Ausgabe 16/2026
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Uelversheim für das Haushaltsjahr 2026 vom 23.02.2026

Der Gemeinderat hat am 23.02.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Haushaltsgenehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben vom 02.04.2026 vor.

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.950.898  Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.917.639  Euro

der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf

33.259  Euro

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

76.491  Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.278.665  Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.058.115  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

220.550  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

-297.041  Euro

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenenKredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitions- förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

zinslose Kredite  —  0  Euro

verzinste Kredite  —  0  Euro

Zusammen  —  0  Euro

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Aus- zahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.451.412 €.

§ 5

Steuersätze

[1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A

345  v.H.

Grundsteuer B

465  v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

[2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund

48  Euro

für den zweiten Hund

72  Euro

für jeden weiteren Hund

90  Euro

für den ersten gefährlichen Hund

  Das achtfache

für den zweiten gefährlichen Hund

  des jeweiligen

für jeden weiteren gefährlichen Hund

  Steuerhebesatzes

§ 6

Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:

[1] Weinbergshut

10,00  Euro pro Hektar

[2] Beiträge für Investitions- und

Unterhaltungsaufwendungen von

Wirtschaftswegen

10,00 Euro pro Hektar

[3] für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von

0,00 Euro

bis

7.500,00 Euro

15,00  Euro

7.500,01 Euro

bis

25.000,00 Euro

25,00 Euro

25.000,01 Euro

bis

50.000,00 Euro

35,00  Euro

50.000,01 Euro

und darüber

51,00  Euro

§ 7

Eigenkapital

Der geplante Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 3.281.532,74 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 3.327.291,74 Euro und zum 31.12.2026 dann 3.360.550,74 Euro.

§ 8

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.

Uelversheim, den 09.04.2026
gez. Ernst Braner, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Haushaltsgenehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben vom 02.04.2026 vor.

Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 04.02.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.

Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 16.04.2026 bis 30.04.2026, während der Dienststunden bei der Verbandsge- meindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, während der Dienststunden öffentlich aus.

55276 Oppenheim, 09.04.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz
gez. Martin Groth
Bürgermeister