Der Gemeinderat hat am 23.02.2026 auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Haushaltsgenehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben vom 02.04.2026 vor.
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.950.898 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.917.639 Euro |
| der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag auf | 33.259 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 76.491 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.278.665 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.058.115 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 220.550 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | -297.041 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und von Investitions- förderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:
zinslose Kredite — 0 Euro
verzinste Kredite — 0 Euro
Zusammen — 0 Euro
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Aus- zahlungen für Investitionen und für Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0 Euro. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0 Euro.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 1.451.412 €.
| [1] Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: | |
| Grundsteuer A | 345 v.H. |
| Grundsteuer B | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. |
| [2] Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |
| für den ersten Hund | 48 Euro |
| für den zweiten Hund | 72 Euro |
| für jeden weiteren Hund | 90 Euro |
| für den ersten gefährlichen Hund | Das achtfache |
| für den zweiten gefährlichen Hund | des jeweiligen |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | Steuerhebesatzes |
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werden hier wie folgt festgesetzt:
| [1] Weinbergshut | 10,00 Euro pro Hektar |
| [2] Beiträge für Investitions- und Unterhaltungsaufwendungen von Wirtschaftswegen | 10,00 Euro pro Hektar |
[3] für die Ausstellung eines Zeugnisses nach dem Baugesetzbuch (BauGB) über die Nichtausübung oder über das Nichtbestehen eines Vorkaufsrechts erhebt die Gemeinde bei Grundstücken mit einem Wert von
| 0,00 Euro | bis | 7.500,00 Euro | 15,00 Euro |
| 7.500,01 Euro | bis | 25.000,00 Euro | 25,00 Euro |
| 25.000,01 Euro | bis | 50.000,00 Euro | 35,00 Euro |
| 50.000,01 Euro | und darüber | 51,00 Euro |
Der geplante Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 beträgt 3.281.532,74 Euro. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 3.327.291,74 Euro und zum 31.12.2026 dann 3.360.550,74 Euro.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Absatz 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.500,00 Euro überschritten sind.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind in der Investitionsübersicht einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Absatz 2 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 04.03.2026 vorgelegt worden. Die nach § 95 Abs. 4 GemO Haushaltsgenehmigung der Aufsichtsbehörde liegt mit Schreiben vom 02.04.2026 vor.
Entsprechend der Vorschriften zu § 97 Absatz 1 GemO erfolgte am 04.02.2026 die Bekanntmachung über die Möglichkeit zur Einsichtnahme des Entwurfes der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und Anlagen.
Gemäß § 97 Absatz 3 GemO liegt der Haushaltsplan vom 16.04.2026 bis 30.04.2026, während der Dienststunden bei der Verbandsge- meindeverwaltung Rhein-Selz, Sant’ Ambrogio-Ring 33, 55276 Oppenheim, Zimmer R 213, während der Dienststunden öffentlich aus.